Versand- und Lieferbedingungen

Informationen zu Versand und Lieferung

Diese Versand- und Lieferbedingungen gelten für Bestellungen von Containern, modularen Lösungen und sonstigen Produkten über vollbrechtcontainers.com.

Aufgrund der Größe und des Gewichts der angebotenen Produkte erfolgt die Lieferung nicht wie bei gewöhnlichen Paketwaren, sondern wird individuell mit dem Kunden und dem jeweiligen Transportunternehmen koordiniert.

Lieferinformationen

1–3 Werktage
Bearbeitung der Bestellung nach Bestätigung

3–10 Werktage
Voraussichtlicher Lieferzeitraum bei Standardlieferungen

Individuelle Transportkosten
Die Versandkosten werden abhängig von Produkt, Lieferort, Entfernung und erforderlicher Transporttechnik berechnet.


1. Liefergebiete und Versandkosten

Die Vollbrecht Containers GmbH liefert Container und modulare Lösungen grundsätzlich innerhalb Deutschlands und nach vorheriger Vereinbarung auch in weitere europäische Länder.

Die tatsächlichen Lieferkosten hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Art und Größe des Containers;

  • Lieferadresse;

  • Entfernung zum Lieferort;

  • Art des erforderlichen Transportfahrzeugs;

  • erforderlicher Kran- oder Hebetechnik;

  • Zugänglichkeit des Lieferortes;

  • gegebenenfalls erforderlichen Sondergenehmigungen;

  • individuellen Anforderungen des Kunden.

Deutschland

Lieferungen innerhalb Deutschlands werden individuell kalkuliert.

Die Versand- bzw. Transportkosten werden dem Kunden im Rahmen des Angebots, der Bestellung oder der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Weitere europäische Länder

Lieferungen außerhalb Deutschlands können nach vorheriger Anfrage und individueller Transportkalkulation vereinbart werden.

Für ein individuelles Transportangebot kann der Kunde folgende Kontaktdaten verwenden:

E-Mail: kontakt@vollbrechtcontainers.com
Telefon: +49 3727 9713993


2. Bearbeitungs- und Lieferzeiten

Nachfolgende Lieferzeiten dienen als Orientierung für Standardlieferungen:

Bearbeitung der Bestellung1–3 Werktage nach Bestätigung der Bestellung bzw. Zahlung
Voraussichtliche Lieferzeitca. 3–10 Werktage nach Abschluss der Bearbeitung
Gesamte voraussichtliche Lieferzeitca. 4–13 Werktage nach Bestätigung der Bestellung
Lieferzeitengrundsätzlich Montag bis Freitag
Wochenenden und Feiertagewerden bei der Berechnung von Werktagen grundsätzlich nicht berücksichtigt

Die angegebenen Lieferzeiten sind voraussichtliche Lieferzeiten und gelten unter normalen Betriebs- und Transportbedingungen.

Bei gebrauchten Containern, Sonderanfertigungen, individuellen Umbauten, größeren Bestellungen oder besonderen Transportanforderungen kann die Lieferzeit abweichen.


2.1 Verzögerungen

Die tatsächliche Lieferzeit kann insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst werden:

  • hohe Transportauslastung;

  • saisonal erhöhte Nachfrage;

  • Verfügbarkeit geeigneter Transportfahrzeuge;

  • Verfügbarkeit von Kran- oder Hebetechnik;

  • Wetterbedingungen;

  • Verkehrs- und Straßensituation;

  • behördliche Genehmigungen;

  • eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten;

  • individuelle Umbau- oder Ausstattungsarbeiten;

  • Lieferungen ins Ausland;

  • unvollständige oder fehlerhafte Lieferinformationen.

Sollte eine erhebliche Verzögerung absehbar sein, wird der Kunde nach Möglichkeit entsprechend informiert.

Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.


3. Besondere Logistik für Container und modulare Lösungen

Aufgrund des hohen Gewichts und der Abmessungen von Containern ist für die Lieferung eine besondere logistische Planung erforderlich.

Je nach Produkt und Lieferort können unterschiedliche Transportmethoden eingesetzt werden.

3.1 Transport mit Lkw und Kran

Für größere Container, insbesondere 20-Fuß- und 40-Fuß-Container, kann ein Lkw mit Ladekran bzw. ein geeignetes Spezialfahrzeug eingesetzt werden.

Der genaue Fahrzeugtyp hängt vom Gewicht des Containers, der Entfernung, den örtlichen Gegebenheiten und den Möglichkeiten zur Ablage am Lieferort ab.

Der Kunde muss sicherstellen, dass der Lieferort für das eingesetzte Transportfahrzeug ausreichend zugänglich ist.


3.2 Transport mit Spezialfahrzeug

Je nach Containergröße und örtlichen Bedingungen können unter anderem folgende Transportmittel eingesetzt werden:

  • Lkw mit Ladekran;

  • Absetz- oder Kippfahrzeuge;

  • Containerfahrzeuge;

  • Tieflader;

  • Spezialtransporter;

  • weitere für den jeweiligen Container geeignete Transportfahrzeuge.

Die endgültige Auswahl des Transportmittels erfolgt unter Berücksichtigung des Produkts und der Bedingungen am Lieferort.


4. Voraussetzungen am Lieferort

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der vereinbarte Lieferort für die Lieferung geeignet und zugänglich ist.

Insbesondere müssen, soweit für die konkrete Lieferung erforderlich, folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ausreichende Zufahrtsmöglichkeit für das vorgesehene Transportfahrzeug;

  • ausreichend tragfähiger Untergrund;

  • ausreichende Durchfahrtshöhe und -breite;

  • ausreichender Rangier- und Abstellbereich;

  • ausreichender Platz für die Entladung;

  • keine störenden Bäume, Gebäude oder sonstigen Hindernisse;

  • keine tief hängenden Strom-, Telekommunikations- oder sonstigen Leitungen;

  • gegebenenfalls ausreichender Platz für Kranarbeiten;

  • sichere Zufahrt zum vorgesehenen Ablageort.

Die konkreten Anforderungen können je nach Container, Fahrzeug und Lieferort unterschiedlich sein.


4.1 Zufahrts- und Standortprüfung

Bei größeren Containern oder besonderen Lieferbedingungen kann die Vollbrecht Containers GmbH den Kunden vor der Lieferung um zusätzliche Informationen bitten.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • genaue Lieferadresse;

  • Fotos der Zufahrt;

  • Fotos des vorgesehenen Aufstellortes;

  • Informationen zur Straßenbreite;

  • Informationen zu Durchfahrtshöhen;

  • Informationen über enge Kurven oder Zufahrtsbeschränkungen;

  • Informationen über mögliche Hindernisse;

  • gegebenenfalls Angaben zu vorhandenen Zufahrts- oder Stellgenehmigungen.

Bei Bedarf kann die Lieferbarkeit vorab mit dem zuständigen Transportunternehmen abgestimmt werden.


4.2 Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Informationen über den Lieferort vollständig und korrekt sind.

Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand durchgeführt werden, können dadurch entstehende zusätzliche Kosten dem Kunden berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig und vertraglich vereinbart ist.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • die Zufahrt nicht ausreichend ist;

  • der vereinbarte Lieferort nicht erreichbar ist;

  • erforderliche Zufahrtsgenehmigungen fehlen;

  • der Kunde nicht am vereinbarten Liefertermin erreichbar ist;

  • der Aufstellort nicht vorbereitet wurde;

  • Hindernisse eine Entladung verhindern.

Vor einer kostenpflichtigen weiteren Anfahrt wird der Kunde nach Möglichkeit kontaktiert.


5. Koordination vor der Lieferung

Bei größeren Containern und modularen Lösungen wird die Lieferung in der Regel vorab mit dem Kunden abgestimmt.

Die Vollbrecht Containers GmbH bzw. das beauftragte Transportunternehmen kann dabei insbesondere:

  1. die Lieferadresse bestätigen;

  2. die Zufahrtsbedingungen besprechen;

  3. den vorgesehenen Liefertermin abstimmen;

  4. ein geeignetes Transportfahrzeug auswählen;

  5. die erforderliche Entladetechnik bestimmen;

  6. besondere örtliche Bedingungen berücksichtigen.

Der konkrete Liefertermin wird, soweit möglich, gemeinsam mit dem Kunden vereinbart.


6. Lieferung und Übergabe

Die Lieferung erfolgt an die im Auftrag vereinbarte Lieferadresse.

Der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person sollte zum vereinbarten Liefertermin zur Entgegennahme der Ware zur Verfügung stehen.

Bei der Übergabe sollte der Kunde insbesondere überprüfen:

  1. ob der gelieferte Container dem bestellten Produkt entspricht;

  2. ob Größe und Ausführung den vereinbarten Angaben entsprechen;

  3. ob äußerlich erkennbare Transportschäden vorhanden sind;

  4. ob wesentliche sichtbare Beschädigungen vorhanden sind.


6.1 Sichtbare Transportschäden

Bei sichtbaren Schäden sollte der Kunde diese möglichst unmittelbar dokumentieren.

Wir empfehlen:

  • Fotos oder Videos des Schadens anzufertigen;

  • den Schaden auf den Lieferpapieren zu vermerken;

  • den Transporteur auf den Schaden hinzuweisen;

  • die Vollbrecht Containers GmbH möglichst schnell zu informieren.

Die unterlassene Aufnahme eines Vorbehalts bei der Lieferung führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.


6.2 Verdeckte Schäden

Nicht unmittelbar erkennbare Schäden können nach ihrer Entdeckung bei der Vollbrecht Containers GmbH gemeldet werden.

Der Kunde sollte den Schaden möglichst umfassend dokumentieren und folgende Angaben übermitteln:

  • Bestellnummer;

  • Lieferdatum;

  • Beschreibung des Schadens;

  • Fotos;

  • gegebenenfalls Videos;

  • weitere relevante Informationen.

Die Meldung kann per E-Mail erfolgen:

kontakt@vollbrechtcontainers.com


7. Nichtannahme oder erfolglose Lieferung

Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht erreichbar oder kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, wird grundsätzlich versucht, einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.

Abhängig von den Umständen können zusätzliche Transport-, Warte- oder Anfahrtskosten entstehen.

Eine Berechnung solcher Kosten erfolgt nur, soweit diese rechtlich zulässig und gegebenenfalls vertraglich vereinbart ist.

Die Vollbrecht Containers GmbH wird sich bemühen, den Kunden vor einer kostenpflichtigen erneuten Anfahrt zu kontaktieren.


8. Lieferungen mit Kran oder Spezialtechnik

Bei Lieferungen mit Ladekran oder sonstiger Spezialtechnik ist ein geeigneter Ablagebereich erforderlich.

Der Kunde muss sicherstellen, dass:

  • der Kranbereich frei zugänglich ist;

  • keine Hindernisse die Entladung behindern;

  • keine gefährlichen Leitungen oder sonstigen Gefahrenquellen vorhanden sind;

  • der Untergrund für das eingesetzte Fahrzeug geeignet ist;

  • ausreichend Platz für das sichere Absetzen des Containers vorhanden ist.

Die tatsächliche Reichweite eines Ladekrans hängt unter anderem vom eingesetzten Fahrzeug, dem Gewicht des Containers und der Entfernung zwischen Fahrzeug und Ablageort ab.

Daher kann nicht pauschal garantiert werden, dass ein Container an jeder beliebigen Stelle des Grundstücks abgesetzt werden kann.


9. Tracking und Informationen zur Lieferung

Nach Versand bzw. Übergabe an das Transportunternehmen erhält der Kunde, soweit verfügbar, Informationen über die geplante Lieferung.

Bei Containertransporten gibt es aufgrund der individuellen Speditionsplanung nicht in jedem Fall eine klassische Paket-Trackingnummer.

Je nach Transportart kann der Kunde stattdessen über folgende Informationen verfügen:

  • Lieferbestätigung;

  • Name des Transportunternehmens;

  • Kontaktdaten des Spediteurs;

  • vereinbarter Liefertermin;

  • voraussichtliches Lieferzeitfenster.

Für Fragen zum Lieferstatus kann der Kunde die Vollbrecht Containers GmbH kontaktieren:

E-Mail: kontakt@vollbrechtcontainers.com
Telefon: +49 3727 9713993


10. Sonderanfertigungen und individuell umgebaute Container

Bei individuell angefertigten oder umgebauten Containern kann die Lieferzeit von der Standardlieferzeit abweichen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Bürocontainer;

  • Wohncontainer;

  • Sanitärcontainer;

  • Container mit Elektroinstallation;

  • Container mit Heizung oder Klimaanlage;

  • Container mit Fenstern und Türen nach Kundenvorgabe;

  • isolierte Container;

  • Container mit individuellen Innenausbauten;

  • individuell lackierte Container;

  • Container mit kundenspezifischen Abmessungen;

  • sonstige Sonderanfertigungen.

Die voraussichtliche Fertigstellungs- und Lieferzeit wird dem Kunden vor bzw. bei Auftragserteilung mitgeteilt.


11. Internationale Lieferungen

Lieferungen außerhalb Deutschlands können nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt werden.

Bei internationalen Lieferungen können zusätzliche Kosten und Anforderungen entstehen, insbesondere:

  • höhere Transportkosten;

  • Mautgebühren;

  • Fährkosten;

  • Zoll- oder Einfuhrformalitäten;

  • lokale Genehmigungen;

  • besondere Transportanforderungen;

  • länderspezifische Vorschriften.

Die konkreten Bedingungen werden vor Abschluss der Bestellung mit dem Kunden abgestimmt.


12. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Die Vollbrecht Containers GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens liegen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • extreme Wetterbedingungen;

  • Naturkatastrophen;

  • erhebliche Verkehrsbehinderungen;

  • Streiks;

  • behördliche Maßnahmen;

  • Sperrungen von Straßen oder Verkehrswegen;

  • außergewöhnliche Störungen der Transportinfrastruktur;

  • unvorhersehbare Ausfälle von Transportmitteln;

  • sonstige Ereignisse höherer Gewalt.

In solchen Fällen wird die Vollbrecht Containers GmbH den Kunden, soweit möglich, über wesentliche Verzögerungen informieren und sich um eine schnellstmögliche Fortsetzung der Lieferung bemühen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


13. Lieferungen an Unternehmen und Verbraucher

Die jeweiligen Lieferbedingungen können abhängig davon variieren, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer handelt.

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Für Unternehmer können zusätzliche oder abweichende vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, soweit diese gesetzlich zulässig sind.


14. Kontakt für Versand und Lieferung

Vollbrecht Containers GmbH

Geiseler Heide 15
51570 Windeck
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Handelsregisternummer: HRB 11102

E-Mail: kontakt@vollbrechtcontainers.com

Telefon: +49 3727 9713993

Website: vollbrechtcontainers.com


Letzte Aktualisierung: September 2026

Die vorstehenden Angaben zu Lieferzeiten und Transportbedingungen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, voraussichtliche Angaben für die Planung der Lieferung dar. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.